Übersicht über unsere anwaltlichen Dienstleistungen
Wir beraten und vertreten Gemeinden, Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Handwerksbetriebe, Wohnungseigentümergemeinschaften und Privatpersonen sowie
gewerbliche Vermieter und Ingenieure. Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen im öffentlichen und privaten Bau- und Architektenrecht sowie im Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht.
Langjährige Berufserfahrung ist die Grundlage für eine fundierte und erfolgreiche außergerichtliche und erforderlichenfalls auch gerichtliche
Vertretung.
Wir beraten Sie auch bei allen relevanten Vertragsfragen, beginnend mit der Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und projektbegleitender
Rechtsberatung.