Übersicht über unsere anwaltlichen Dienstleistungen 

 

Wir beraten und vertreten Gemeinden, Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Handwerksbetriebe, Wohnungseigentümergemeinschaften und Privatpersonen sowie gewerbliche Vermieter und Ingenieure. Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen im öffentlichen und privaten Bau- und Architektenrecht sowie im Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht. 

 

Langjährige Berufserfahrung ist die Grundlage für eine fundierte und erfolgreiche außergerichtliche und erforderlichenfalls auch gerichtliche Vertretung. 

Wir beraten Sie auch bei allen relevanten Vertragsfragen, beginnend mit der Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und projektbegleitender Rechtsberatung.